Navigationsregeln und Informationen zum Paddeln

Paddeln ist eine Wassersportart, die in den letzten Jahren auf unseren Seen immer beliebter geworden ist.

Daher unterliegen Paddles ebenso wie Ruderboote, Kanus oder Ruderer den Schifffahrtsbeschränkungen und dürfen nicht an den Stränden fahren. Diese sind mit gelben Bojen oder A1-Schildern gekennzeichnet.

Paddles müssen außerhalb der markierten Bereiche fahren.

Sie dürfen sich auf keinen Fall Wasserpflanzen wie Schilf, Binsen oder Seerosen auf weniger als 25 Meter nähern. Sie müssen die Landungsstege sowie die Hafeneinfahrten respektieren und dürfen sich nicht in der Fahrspur von Schiffen im Linienverkehr befinden.

In einer Entfernung von mehr als 300 Metern vom Ufer müssen sie mit einer Schwimmhilfe ausgestattet sein. Die Kontaktdaten des SUP-Besitzers müssen auf dem Brett vermerkt sein. Bei Nacht und bei schlechtem Wetter muss das SUP mit einem weißen, 360° sichtbaren Licht sichtbar sein.

Bei einem Verstoß gegen die Schifffahrtsregeln droht dem Paddler eine Anzeige, also eine Geldstrafe.

Es ist auch sehr empfehlenswert, eine Halterung anzubringen, die den Übenden mit seinem Brett verbindet. Dies verhindert, dass sich das Paddle im Falle eines Sturzes zu weit vom Fahrer entfernt.

Bei einer Starkwindwarnung (orangefarbenes Licht blinkt etwa 40 Mal pro Minute) sollten Sie vorsichtig zum Ufer zurückkehren und bei einer Sturmwarnung (orangefarbenes Licht blinkt etwa 90 Mal pro Minute) sollten Sie so schnell wie möglich an Land gehen.

Schließlich muss bei einem Unfall, wenn es Verletzte, Tote oder Vermisste gibt, unverzüglich die Polizei unter der Nummer 117 benachrichtigt werden.

Zusammenfassend 

Keine Unterscheidungsmerkmale erforderlich, aber Eintragung des Namens und der Adresse des Besitzers auf dem Brett.

Wettkampfsportgerät = angepasste Schwimmweste (50N) ist ab 300 m vom Ufer vorgeschrieben.

Bei Nacht und bei schlechtem Wetter ist 1 weißes, auf 360° sichtbares Licht vorgeschrieben.